Zahnfüllungen aus plastischem Material (Amalgam, Composite, Zemente) werden vom Zahnarzt im Mund angefertigt. Das Arbeiten im Mund - besonders an den hinteren Seitenzähnen und in Zahnzwischenräumen - erfolgt unter erschwerten Bedingungen. Die bessere Passgenauigkeit bei mehrflächigen Füllungen und die bessere Gestaltung der Kontaktpunkte zum Nachbarzahn und zum Zahn im Gegenkiefer wird in der Regel durch eine laborgefertigte Einlagefüllung (Inlay) erreicht. Ein exakt gefertigtes Inlay ist qualitativ nicht zu übertreffen und kann einen defekten Zahn substanzschonend und langfristig bestens versorgen.
Inlays werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Allenfalls ein Zuschuss für die "eingesparte" Amalgamfüllung ist hier zu erwarten. Bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ist ein Inlay in der Regel im Leistungsumfang enthalten und wird je nach Tarif bezuschusst. Gleiches gilt auch für viele Tarife von privaten Zusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten.